Neues vom Arbeitsrecht

Kein Betriebsübergantg trotz Übergang des Personals

Übernimmt ein Personaldienstleistungs-Unternehmen die Mehrzahl der Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens, allerdings keine Produktionsmittel des betriebsmittelgeprägten Betriebs, liegt kein Betriebs- oder Betriebsteilübergang vor. Dies gilt auch dann, wenn dieses Personaldienstleistungs-Unternehmen die übernommenen Arbeiter im Wege der Arbeitnehmerüberlassung ausschließlich an das Unternehmen entleiht, das die Produktion mit den übernommenen Produktionsmitteln fortführt.

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